Bürgerstiftung Warburg
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Jahresrechnungen PDF Drucken

Die Bürgerstiftung Warburg ist nach § 7 des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrein-Westfalen verpflichtet, jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres dem Regierungspräsidenten in Detmold eine Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht und einen Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke vorzulegen.